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Zur Geschichte:

Bereits als Student an der Juristischen Fakultät der Universität Amsterdam habe ich mich mit dem Übersetzen von allerlei juristischen Stücken beschäftigt. Als Student niederländisches Recht mit deutscher Muttersprache lag dies nahe.

Nachdem ich Ende 1994 Abschlussexamen gemacht hatte, begann ich, mich primär auf die Übersetzung juristischer Dokumente zu konzentrieren.
Mittlerweile arbeite ich mehrere Jahre als juristischer Fachübersetzer. Daneben beschäftige ich mich mit der redaktionellen Überarbeitung verschiedener juristischer Texte, über das selbständige Übersetzen hinaus also mit dem Korrekturlesen bereits übersetzter Texte.

 

Zu den Hintergründen:

Bei juristischen Übersetzungen kommt es neben der idiomatisch, orthographisch, semantisch und grammatisch korrekten Wiedergabe des Basistextes auch auf die Korrektheit des Gesamtinhalts des Zieltextes an.
Hierzu bedarf es außer fundierter sprachlicher Kenntnisse detailliertes Wissens hinsichtlich Strukturen in den verschiedenen Rechtsordnungen.
Der polnische Linguist und Translationswissenschaftler Arkadiusz Jasinski bringt diese Besonderheit der juristischen Übersetzung wie folgt zum Ausdruck: Die Übersetzung von Rechtstexten aller Art unterscheidet sich wesentlich von der Übersetzung anderer Fachtexte - sie kann nicht allein auf einem sprachlichen Verständnis beruhen. Das heißt, es sind nicht nur die Inhalte der fremdsprachlichen Sätze, die vom Übersetzer verstanden und in die Zielsprache übertragen werden, sondern vielmehr auch die juristischen Zusammenhänge, die im Zieltext wiedergegeben werden müssen. Jeder Rechtstext ist in den Geltungsbereich einer nationalen Rechtsordnung eingebettet. Um seine kommunikative Funktion auch in der Zielsprache zu erfüllen, muss der ausgangssprachliche Text deshalb nicht nur sprachlich korrekt, sondern auch unter Berücksichtigung einer bestimmten Rechtsordnung übersetzt werden. Hier kommt also ein zusätzlicher Aspekt der Translation zum Vorschein, der sich aus dem lateinischen Ursprung des Wortes transferre - "hinüberbringen" ergibt, d.h. der Aspekt des Vermittelns von Inhalten aus einer Rechtsordnung in eine andere. In diesem Sinne erfordert die Übersetzung von Rechtstexten eine besondere fachbezogene Kompetenz, die nur durch entsprechende Fachausbildung oder im Rahmen einer Spezialisierung erworben werden kann.

 

Zur Klientel, bzw. Referenzen:

Als Zielgruppe richte ich mich primär an Rechtsanwälte, darüber hinaus bin ich für Unternehmen aus Industrie und Handel, sowie für Banken und Versicherungen tätig. Auf Wunsch bin ich gerne bereit, eine Liste der Unternehmen zu übermitteln, die mich regelmäßig mit der Übersetzung von Fachtexten beauftragen.

 

Zu den Basis- und Zielsprachen:

Folgende Sprachkombinationen werden von mir abgedeckt:

Englisch
Deutsch
Textbeispiel
Englisch
Niederländisch
Textbeispiel
Niederländisch
Deutsch
Textbeispiel
Deutsch
Niederländisch
Textbeispiel
Deutsch
Englisch*
Textbeispiel
Niederländisch
Englisch*
Textbeispiel

 

Zu meinem besonderen Übersetzer-Interesse:

Mein Interesse gilt im besonderen längeren und komplizierten Stücken. Routinierter Umgang mit den Basis- und Zielsprachen soll, wie bereits erwähnt, mit Fachwissen bezüglich den Übereinkünften und Unterschieden zwischen dem deutschen, holländischen und angelsächsischen Recht kombiniert werden.

 

Zu Unter- bzw. Zulieferaufträgen:

Übersetzungen ins Deutsche und Niederländische führe ich ausschließlich selbst durch. Da aber die Nachfrage nach Fachübersetzungen über die Jahre langsam aber stetig zugenommen hat - vor allem die Nachfrage nach Übersetzungen aus dem Deutschen ins Englische (*) - habe ich zur Bewältigung dieser Aufträge ein kleines Netzwerk an englischen Muttersprachlern aufgebaut. Diese Kollegen wurden von mir sorgfältig ausgewählt und zwar aufgrund von Vertrauenswürdigkeit, autodidaktischen Fähigkeiten, Qualifikation sowie dem entsprechenden Maß an Erfahrung (meist über Jahrzehnte).

 

Zur Vertraulichkeit:

Eigentlich selbstverständlich: Gerade in Bezug auf die Fachübersetzung juristisch relevanter Texte ist strikte Vertraulichkeit, neben inhaltlicher Qualität und Pünktlichkeit hinsichtlich übereingekommener Zeitschemen, der wichtigste Faktor im Verhältnis des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer.

 

Zur Unterstützung durch den Computer:

Computergestütztes Übersetzen ist sinnvoll, wenn Texte durch terminologische wie auch strukturelle Wiederholungen auffallen. Es geht bei den so genannten CAT-Programmen (Computer Aided Translation) darum, Wortstrukturen auf einem so genannten Translation Memory zu speichern. Besonders sinnvoll ist das Arbeiten mit Translation Memories meines Erachtens dann, wenn nicht nur weite Textpassagen sich wiederholen sondern in den Fällen, in denen Dokumente regelmäßig aktualisiert werden müssen. Da dies bei juristischen Fachübersetzungen aber nur in Ausnahmefällen (etwa Urkunden) so ist, lassen sich (anders als technische Texte) etwa Vertragstexte allgemein nicht mit computerunterstütztem Übersetzen erstellen, bzw. bearbeiten, was nicht heißen mag, dass für die Generierung von Terminologiedatenbanken das Arbeiten mit solchen Hilfen nicht durchaus hilfreich und lohnenswert sein kann und ist. Für Terminologieverwaltung eignen sich Computerprogramme auf jeden Fall, es kann aber dafür auch eine Programm wie die MS* Works-Datenbank oder MS* Excell eingesetzt werden. Außer für Terminologieverwaltung haben sich nach meiner Erfahrung digitale Nachschlagewerke als Computerhilfen bestens bewährt, neben dem Web mit seinen verschiedenen Onlinehilfen für Übersetzer.

 

Zu den Medien:

Ständige Erreichbarkeit ist durch den Einsatz von mobilem Telefon, E-Mail und Fax gewährleistet.

 

Zum Thema Beglaubigte Übersetzungen:

In einigen Fällen kommt es vor, dass Übersetzungen beglaubigt werden müssen. Dies ist der Fall bei öffentlichen Urkunden (notarielle Urkunden, etwa Gründungsurkunden) und bei Gerichtsurteilen. Auch im Strafrecht etwa bei Vernehmungsprotokollen kann eine Beglaubigung erforderlich werden. Im Januar 2006 habe ich beim Bezirksgericht Amsterdam die Vereidigung als juristischer Fachübersetzer niederländisch - deutsch - niederländisch beantragt. Es wird erwartet, dass das Anerkennungsverfahren Ende 2006 abgeschlossen ist, so dass in Kürze auch beglaubigte Übersetzungen in meiner Hauptsprachrichtung durch Eulenhaupt Translation Services angeboten werden können.

 

Zu erstellende und zu überarbeitende Dateiformate:

txt. text only
rtf. rich text format
htm. hypertext markup
pdf. portable document format
wp. Corel* WordPerfect
wdb. MS* Works, Datenbank
wks. MS* Works, Tabellenkalkulation
wps. MS* Works, Textverarbeitung
xls. MS* Excel
doc. MS* Word

*Handelsnamen und Warenzeichen sind Eigentum
des jeweils Berechtigten

 

Zu meinen Wörterbüchern im Schrank, im Koffer und auf der Festplatte:

Langenscheidt PC Bibliothek, Deutsch - Englisch - Deutsch, Allgemein, IT, Recht/Wirtschaft. Bibliographisches Institut & F.A. Brokhaus AG, Langenscheidt KG;
Duden PC Bibliothek, Bibliographisches Institut & F.A. Brokhaus AG, Langenscheidt KG;
Romain Bader Byrd, Englisch - Deutsch - Englisch Wörterbuch der Rechts- und Wirschaftssprache. C.H. Beck, Helbing & Lichterhahn;
Clara-Erika Dietl, Egon Lorenz, Deutsch - Englisch - Deutsch "Dictionary of Legal, Commercial and Political Terms" C.H. Beck;
Von Eichborn, Deutsch - Englisch - Deutsch Der große Eichborn Wirtschaftswörterbuch, Siebenpunkt;
Gerhard Köbler, Juristisches Wörterbuch, Vahlen;
Fockema Andreae, Verwijzend en Verklarend Juridisch Woordenboek, Wolters-Noordhoff.
Van Dale, "Groot Woordenboek" Niederländisch - Englisch - Niederländisch, Van Dale Lexicografie;
Van Dale, "Groot Woordenboek" Niederländisch - Deutsch - Niederländisch, Van Dale Lexicografie;
Van Dale, Groot Woordenboek der Nederlandse Taal, Van Dale Lexicografie;
Van Amerongen, Terminology Financial Management, English - Dutch - English, Kluwer;
Wilhelm Schäfer, Deutsch - Englisch - Deutsch Wörterbuch für Handel und Wirtschaft, Vol. II, Vahlen;
Hans Langendorf, Wörterbuch der niederländischen und deutschen Rechtssprache, Kluwer, C.H. Beck;
Matthias Scheer, Wörterbuch der deutschen und niederländischen Rechtssprache, Kluwer, C.H. Beck;
Bryan A. Garner, Henry Cambell Black's Law Dictionary, Pocket Edition, West Publishing.

Siehe des Weiteren die Tipps zur Verwendung des Internet für linguistische Recherchen im Allgemeinen sowie verschiedene Online Wörterbücher im Besonderen.

 

Zum Zustandekommen eines Dienstleistungsvertrags:

Bei Auftragsannahme werden bindende Abmachungen hinsichtlich Zeitschema und Preis getroffen. Dabei wird bei der Preisfestsetzung nach Länge des betreffenden Textes differenziert.

Wenn Sie also die Übersetzung von Ihren juristischen Schriftstücken einem Fachmann überlassen wollen, setzen Sie sich mit mir in Verbindung.

 

Zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Im Rechtsverhältnis zwischen Eulenhaupt Translation Services und dem Auftraggeber gelten entsprechend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Niederländischen Übersetzerverbandes.


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