Zur Geschichte:
Bereits als Student an der Juristischen Fakultät der Universität Amsterdam habe ich mich mit dem Übersetzen von allerlei juristischen Stücken beschäftigt. Als Student niederländisches Recht mit deutscher Muttersprache lag dies nahe.
Nachdem ich Ende 1994 Abschlussexamen gemacht hatte, begann ich, mich primär auf die Übersetzung juristischer Dokumente zu konzentrieren.
Mittlerweile arbeite ich seit fast 20 Jahren Jahre als juristischer Fachübersetzer. Daneben beschäftige ich mich mit der redaktionellen Überarbeitung verschiedener juristischer Texte, über das selbständige Übersetzen hinaus also mit dem Korrekturlesen bereits übersetzter Texte.
Zu den Hintergründen:
Bei juristischen Übersetzungen kommt es neben der idiomatisch, orthographisch, semantisch und grammatisch korrekten Wiedergabe des Basistextes auch auf die Korrektheit des Gesamtinhalts des Zieltextes an.
Hierzu bedarf es außer fundierter sprachlicher Kenntnisse detailliertes Wissens hinsichtlich Strukturen in den verschiedenen Rechtsordnungen.
Der polnische Linguist und Translationswissenschaftler Arkadiusz Jasinski bringt diese Besonderheit der juristischen Übersetzung wie folgt zum Ausdruck: Die Übersetzung von Rechtstexten aller Art unterscheidet sich wesentlich von der Übersetzung anderer Fachtexte - sie kann nicht allein auf einem sprachlichen Verständnis beruhen. Das heißt, es sind nicht nur die Inhalte der fremdsprachlichen Sätze, die vom Übersetzer verstanden und in die Zielsprache übertragen werden, sondern vielmehr auch die juristischen Zusammenhänge, die im Zieltext wiedergegeben werden müssen. Jeder Rechtstext ist in den Geltungsbereich einer nationalen Rechtsordnung eingebettet. Um seine kommunikative Funktion auch in der Zielsprache zu erfüllen, muss der ausgangssprachliche Text deshalb nicht nur sprachlich korrekt, sondern auch unter Berücksichtigung einer bestimmten Rechtsordnung übersetzt werden. Hier kommt also ein zusätzlicher Aspekt der Translation zum Vorschein, der sich aus dem lateinischen Ursprung des Wortes transferre - "hinüberbringen" ergibt, d.h. der Aspekt des Vermittelns von Inhalten aus einer Rechtsordnung in eine andere. In diesem Sinne erfordert die Übersetzung von Rechtstexten eine besondere fachbezogene Kompetenz, die nur durch entsprechende Fachausbildung oder im Rahmen einer Spezialisierung erworben werden kann.
Zur Klientel, bzw. Referenzen:
Als Zielgruppe richte ich mich primär an Rechtsanwälte, darüber hinaus bin ich für Unternehmen aus Industrie und Handel, sowie für Banken und Versicherungen tätig. Auf Wunsch bin ich gerne bereit, eine Liste der Unternehmen zu übermitteln, die mich regelmäßig mit der Übersetzung von Fachtexten beauftragen.
Zu den Basis- und Zielsprachen:
Folgende Sprachkombinationen werden von mir abgedeckt:
Englisch — Deutsch Englisch — Niederländisch Niederländisch — Deutsch Deutsch — Niederländisch Deutsch — Englisch* Niederländisch — Englisch*
Zu meinem besonderen Übersetzer-Interesse:
Mein Interesse gilt im besonderen längeren und komplizierten Stücken. Routinierter Umgang mit den Basis- und Zielsprachen soll, wie bereits erwähnt, mit Fachwissen bezüglich den Übereinkünften und Unterschieden zwischen dem deutschen, holländischen und angelsächsischen Recht kombiniert werden.
Zu Unter- bzw. Zulieferaufträgen:
Übersetzungen ins Deutsche führe ich ausschließlich selbst durch. Da aber die Nachfrage nach Fachübersetzungen über die Jahre langsam aber stetig zugenommen hat - vor allem die Nachfrage nach Übersetzungen aus dem Deutschen ins Englische (*) - habe ich zur Bewältigung dieser Aufträge ein kleines Netzwerk an englischen und niederländischen Muttersprachlern aufgebaut. Diese Kollegen wurden von mir sorgfältig ausgewählt und zwar aufgrund von Vertrauenswürdigkeit, autodidaktischen Fähigkeiten, Qualifikation sowie dem entsprechenden Maß an Erfahrung (meist über Jahrzehnte).
Zur Vertraulichkeit:
Eigentlich selbstverständlich: Gerade in Bezug auf die Fachübersetzung juristisch relevanter Texte ist strikte Vertraulichkeit, neben inhaltlicher Qualität und Pünktlichkeit hinsichtlich übereingekommener Zeitschemen, der wichtigste Faktor im Verhältnis des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer.
Zur Unterstützung durch den Computer:
Computergestütztes Übersetzen ist sinnvoll, wenn Texte durch terminologische wie auch strukturelle Wiederholungen auffallen. Es geht bei den so genannten CAT-Programmen (Computer Aided Translation) darum, Wortstrukturen auf einem so genannten Translation Memory zu speichern. Besonders sinnvoll ist das Arbeiten mit Translation Memories meines Erachtens dann, wenn nicht nur weite Textpassagen sich wiederholen sondern in den Fällen, in denen Dokumente regelmäßig aktualisiert werden müssen. Da dies bei juristischen Fachübersetzungen aber nur in Ausnahmefällen (etwa Urkunden) so ist, lassen sich (anders als technische Texte) etwa Vertragstexte allgemein nicht mit computerunterstütztem Übersetzen erstellen, bzw. bearbeiten, was nicht heißen mag, dass für die Generierung von Terminologiedatenbanken das Arbeiten mit solchen Hilfen nicht durchaus hilfreich und lohnenswert sein kann und ist.
Zu den Medien:
Ständige Erreichbarkeit ist durch den Einsatz von mobilem Telefon, E-Mail und Fax gewährleistet.
Zum Thema Beglaubigte Übersetzungen:
In einigen Fällen kommt es vor, dass Übersetzungen beglaubigt werden müssen. Dies ist bei öffentlichen Urkunden (notarielle Urkunden, etwa Gründungsurkunden) und bei Gerichtsurteilen der Fall. Auch im Strafrecht - etwa bei Vernehmungsprotokollen - kann eine Beglaubigung erforderlich werden. Auch solche beglaubigten Übersetzungen können durch Eulenhaupt Translation Services bereitgestellt werden.
Zum Zustandekommen eines Dienstleistungsvertrags:
Bei Auftragsannahme werden bindende Abmachungen hinsichtlich Zeitschema und Preis getroffen (siehe unter Preise).
© 2010 Michael Eulenhaupt LL.M. (Amsterdam)