
und Revisor, daher Spezialist der Rechtsübersetzung, mit abgeschlossenem Studium der Rechtswissenschaft und jahrzehntelanger Erfahrung als Rechtsübersetzer, somit als Sprachjurist!
Als Experte in Recht und Sprache stehen wir für im doppelten Wortsinne ausführliche Hilfe an Kollegen in Fällen, in denen Wörterbücher und Internet nicht weiterhelfen (mehr erfahren?)
und eben in dieser Eigenschaft als juristische Fachübersetzer und Wirtschaftsübersetzer bieten wir über die genannte kollegiale Hilfe auf nicht-kommerzieller Basis hinaus, auf kommerzieller Basis:
allgemein und insbesondere englische Vertragsübersetzungen und niederländische Vertragsübersetzungen sowie englischsprachige und niederländischsprachige AGB, nämlich Allgemeine Geschäftsbedingungen durch Spezialisten auf dem Gebiet des Kontraktrechts, bzw. allgemeinen Vertragsrechts bzw. Recht der Schuldverhältnisse und des Handelsrechts, ferner die Fachübersetzung auf dem Gebiet des zwischenstaatlichen (Öffentlichen) Rechts, speziell bei der Übersetzung einer Datenschutzerklärung im Zuge der DSGVO.
durch erfahrene Juristen-Übersetzer, mit Schwerpunkt Englisch – Niederländisch – Deutsch, in ihrer jeweiligen Eigenschaft als Spezialist für die Übersetzung von Rechtstexten im Besonderen, Experte in Rechtssprache im Allgemeinen, bzw. Sachverständigem für Mehrsprachigkeit im Recht im Speziellen.
Worum geht es genau?
Es geht darum, eine juristische Übersetzung – man denke als Beispiel an einen amerikanischen Vertrag, übersetzt ins Deutsche – professionell zu prüfen, nämlich:
(a) auf Ungereimtheiten zu durchleuchten und diese zu klären, bzw. zu bereinigen,
(b) Unstimmigkeiten, oder gar Widersprüche zu erkennen und aufzuheben,
(c) Fehlleistungen zu berichtigen,
(d) Irrtümer zu entdecken, bzw. zu klären,
(e) Mängel zu beheben, bzw. zu beseitigen,
(f) Auslassungen zu erkennen, zu korrigieren, bzw. entsprechend zu ergänzen,
(e) Missverständnisse aufzudecken und auszuräumen sowie
(g) nicht präzisierte Wendungen, Unschärfe in den Formulierungen oder
(h) Mehrdeutigkeit bei der Wortwahl und im Satzbau zu erkennen, klarzustellen und derart zu eliminieren, um die Authentizität und Integrität einer Rechtsübersetzung als Fachübersetzung, nämlich als rechtssichere Übersetzungsarbeit, zu gewährleisten!
Grundsätzlich – und dies sei hier der Vollständigkeit halber erwähnt – gestaltet sich ein Korrektorat weniger umfassend als ein Lektorat: Beim Korrektorat geht es primär um die formale Stimmigkeit, d.h. um eher sprachliche Kriterien, wie Orthografie, Grammatik, Interpunktion, Syntax und Semantik. Beim Lektorat hingegen liegt der Schwerpunkt des Vorgehens auf letzterem, der Semantik also.
Ein auch und gerade im Falle von Rechtsübersetzungen nicht zu vernachlässigender Faktor, insbesondere dann, wenn es um komplexere Aufgabenstellungen geht, wie das Lektorat ganzer Serien ineinandergreifender Verträge oder Schriftsätze!
Generell wird bei zweisprachigem Korrektorat und Lektorat von Revision gesprochen. Im Zuge der Revision wird eine Übersetzung auf ihre Korrektheit hin überprüft. Während dem Lektorat und dem Korrektorat an sich ein einsprachiger Text zugrunde liegt, erfolgt die Revision eines übersetzten Textes unter Einbeziehung des Ausgangstexts. Da es sich bei juristischen Texten aber um Fachtexte besonderer Art handelt, sind die Begriffe juristisches Korrektorat und juristisches Lektorat hier angebracht.
von Rechtstexten allgemein, nämlich die teil- oder vollautomatisierte Übersetzung von juristischen Fachtexten.
Was bedeutet dies ganz allgemein?
Es bedeutet speziell erarbeitete und infolge jahrelanger intensiver Auseinandersetzung mit den Themen künstliche Intelligenz bzw. maschinelles Übersetzen erworbene Sachkunde und angeeignetes Know-how, somit Sachverstand.
Was bedeutet dies insbesondere?
Sachverstand im Besonderen bedeutet hier dreierlei.
‘Sehen’ mit den Augen – daher in der Eigenschaft:
(a) eines gemeinen Spezialisten in Sachen Sprache und Übersetzung,
(b) eines linguistischen Sachverständigen (in der Funktion eines technischen Redakteurs, unter grundlegendem Verständnis der Computerlinguistik und, was am wichtigsten ist,
(c) eines Experten auf dem Gebiet der Rechtsordnung der Quell- und Zielsprache (in der Funktion eines juristischen Fachlektors)
‘Künstliche Intelligenz‘ und ‘Maschinelles Übersetzen‘ also? Worauf genau bezieht sich dieser linguistische Sachverstand?
Im Wesentlichen auf fünf Elemente, nämlich:
(a) Natural Language Processing (NLP)
(b) Large Language Models (LLMs) (in der Eigenschaft sgn. Deep Neural Networks zur Erfassung und Generierung natürlicher Sprache) Basis für: GTP-4, LaMDA/Bard, Meta LLaMA),
(c) Neural Machine Translation (NMT) (in der Eigenschaft sgn. Deep Neural Networks zur Erfassung und Generierung natürlicher Sprache) Basis für unter anderen: DeepL, Tilde und Europäische Union/e-translation). Und, natürlich die Schlüsseltechnologien, die sowohl mit NLP, LLMs als auch NMT in unverbrüchlichem Zusammenhang stehen, das:
(d) Deep Learning (DL) als Teilbereich des Maschinellen Lernens (ML) und das
(e) Reinforced Learning from Human Feedback (RLHF) also das direkte Interagieren Künstlicher Intelligenz mit, wenn man so möchte, natürlicher Intelligenz.
Zur Veranschaulichung dessen, also zur praktischen Anwendung der Verfahren, bzw. theoretischen Umsetzung besagten Know-Hows im Einzelnen, auch, gerade und insbesondere in Bezug auf die Rechtsübersetzung, hier insgesamt vier Schritte, nämlich:
Was beinhaltet dies im Einzelnen?
Wörtlich bedeutet dies Pre-Editing– bzw. Post–Editing-Machine-Translation. Konkret beinhaltet dies eine graduelle Entwicklung. Selbststudium als Mittel und ein erfahrener Spezialist, ja Experte als Zielsetzung.
Nämlich Spezialist, bzw. Experte für:
(a) das Überprüfen und entsprechendes Anpassen juristischer Texte für die automatische Übersetzung, sgn. Pre-Editing, d.h. die aufmerksame und gewissenhafte Bearbeitung ex ante, nämlich im Voraus,
Die vorausgehende Bearbeitung eines Textes ist selbstverständlich nicht in allen Fällen erforderlich, im Wesentlichen aber dann, wenn der Quelltext sprachlich fehlerhaft ist, weil nur sprachlich einwandfreier Text möglichst korrekt maschinell übersetzt werden kann, oder, wenn der Quelltext zwar sprachlich an sich nicht zu beanstanden ist, aber aus teils umständlichen, wenn nicht gar unverständlichen Sätzen besteht, weil nur sprachlich kohärenter Text möglichst korrekt maschinell übersetzt werden kann.
(b) das Korrigieren, nämlich fachlich-sachliches Nachbearbeiten sodann maschinell generierter fremdsprachlicher Rechtstexte, sgn. Post–Editing, d.h. die aufmerksame und gewissenhafte Bearbeitung ex post, nämlich im Nachhinein, durch den sgn. Post–Editior in Vollführung einer sgn. Post-Editese, nach Maßgabe der im vorstehenden Punkt ‘Juristisches Korrektorat, Lektorat und Revision’ aufgeführten bzw. erläuterten Parameter.
Was bedeutet dies nun insgesamt?
Wo künstliche Intelligenz nach den richtigen Wörtern sucht, sucht, in Ergänzung, natürliche Intelligenz nach den richtigen Worten!