Der Jurist-Übersetzer als Lektor
Juristische Übersetzungen durch Fachübersetzer, jeweils als Spezialist der Rechtsübersetzung, da mit abgeschlossenem Studium der Rechtswissenschaft und jahrzehntelanger Erfahrung als Rechtsübersetzer, somit als Sprachjurist!
Als Experte in Recht und Sprache bieten wir Hilfe an Kollegen dort,
wo Wörterbücher und Internet nicht weiterhelfen (mehr erfahren?)
und in dieser Eigenschaft als juristische Fachübersetzer und Wirtschaftsübersetzer bieten wir über die genannte kollegiale Hilfe auf nicht-kommerzieller Basis hinaus,
auf kommerzieller Basis:
Übersetzungen in Recht und Wirtschaft allgemein und insbesondere englische Vertragsübersetzungen und niederländische Vertragsübersetzungen sowie englischsprachige und niederländischsprachige AGB, nämlich Allgemeine Geschäftsbedingungen durch Spezialisten auf dem Gebiet des Kontraktrechts, bzw. allgemeinen Vertragsrechts bzw. Recht der Schuldverhältnisse und des Handelsrechts, ferner die Fachübersetzung auf dem Gebiet des zwischenstaatlichen (Öffentlichen) Rechts, speziell bei der Übersetzung einer Datenschutzerklärung im Zuge der DSGVO.
Juristisches Lektorat und juristisches Korrektorat durch erfahrene Juristen-Übersetzer, mit Schwerpunkt Englisch – Niederländisch – Deutsch, in ihrer jeweiligen Eigenschaft als Spezialist für die Übersetzung von Rechtstexten im Besonderen, Experte in Rechtssprache im Allgemeinen, bzw. Sachverständigem für Mehrsprachigkeit im Recht im Speziellen.
Worum geht es genau?
Es geht darum, eine juristische Übersetzung – man denke als Beispiel an einen amerikanischen Vertrag, übersetzt ins Deutsche – professionell zu prüfen und dabei:
(a) auf Ungereimtheiten zu durchleuchten und diese zu klären, bzw. zu bereinigen,
(b) Unstimmigkeiten, oder gar Widersprüche zu erkennen und aufzuheben,
(c) Fehlleistungen zu berichtigen,
(d) Irrtümer zu entdecken, bzw. zu klären,
(e) Mängel zu beheben, bzw. zu beseitigen,
(f) Auslassungen zu erkennen, zu korrigieren, bzw. entsprechend zu ergänzen,
(e) Missverständnisse aufzudecken und auszuräumen sowie
(g) nicht präzisierte Wendungen, Unschärfe in den Formulierungen oder
(h) Mehrdeutigkeit bei der Wortwahl und im Satzbau zu erkennen, klarzustellen und derart zu eliminieren, um die Authentizität und Integrität einer Rechtsübersetzung als Fachübersetzung mithin rechtssichere Übersetzungsarbeiten zu gewährleisten!
Grundsätzlich – und dies sei hier der Vollständigkeit halber erwähnt – gestaltet sich ein Korrektorat weniger umfassend als ein Lektorat: Beim Korrektorat geht es primär um die formale Richtigkeit einer Übersetzungsarbeit, d.h. um eher sprachliche Kriterien, wie Orthografie, Grammatik, Interpunktion, Syntax und Semantik. Beim Lektorat hingegen liegt der Schwerpunkt des Vorgehens auf letzterem, also der Semantik, somit auf den eher inhaltlichen Kriterien. Ein auch und gerade im Falle von Rechtsübersetzungen nicht zu vernachlässigender Faktor, insbesondere dann, wenn es um komplexere Aufgabenstellungen geht, wie das Lektorat ganzer Serien ineinandergreifender Verträge oder Schriftsätze!
Expertise in Bezug auf die professionelle maschinelle Übersetzung von Rechtstexten allgemein, nämlich die teil- oder vollautomatisierte Übersetzung von juristischen Fachtexten.
Was bedeutet dies im Einzelnen?
Es bedeutet speziell erarbeitete und infolge jahrelanger intensiver Auseinandersetzung mit der innovativen Materie automatisches Übersetzen bzw. maschinelles Übersetzen erworbene Sachkunde und angeeignetes Know-How, somit Sachverstand.
Zur Veranschaulichung dessen, also des Verfahrens im Einzelnen, auch und gerade in Bezug auf die Rechtsübersetzung, hier insgesamt vier Schritte, nämlich:
Was beinhaltet dies im Einzelnen?
Wörtlich bedeutet dies Pre-Editing- bzw. Post-Editing-Machine-Translation und konkret beinhaltet dies die graduelle Entwicklung hin zum erfahrenen Spezialisten, ja Experten für:
(a) das Überprüfen und entsprechendes Anpassen juristischer Texte für die automatische Übersetzung, sgn. Pre-Editing, d.h. Bearbeitung ex ante, nämlich im Voraus,
(b) das Korrigieren, nämlich fachlich-sachliches Nachbearbeiten sodann maschinell generierter fremdsprachlicher Rechtstexte, sgn. Post–Editing, d.h. Bearbeitung ex post, nämlich im Nachhinein, durch den sgn. Post–Editior in Vollführung einer sgn. Post-Editese, nach Maßgabe der im vorstehenden Punkt ‘juristisches Lektorat und juristisches Korrektorat’ aufgeführten bzw. erläuterten Parameter.
Was bedeutet dies nun insgesamt?
Wo künstliche Intelligenz nach den richtigen Wörtern sucht, sucht, in Ergänzung, natürliche Intelligenz nach den richtigen Worten!